Seit Anfang 2026 gilt: Die bisherigen Pauschalen für das private Laden eines betrieblichen E-Autos gibt es nicht mehr. Für viele stellt sich deshalb die Frage: Können die Stromkosten überhaupt noch steuerlich berücksichtigt werden? Die Antwort lautet:  Ja – allerdings nur mit dem richtigen Nachweis.

E-Auto

Was gilt jetzt?

Während früher feste Monatsbeträge angesetzt werden konnten, müssen heute die tatsächlich geladenen Kilowattstunden (kWh) nachgewiesen werden.

Die Stromkosten können weiterhin geltend gemacht werden – Voraussetzung ist jedoch, dass die geladene Strommenge nachvollziehbar dokumentiert wird. Das gelingt zum Beispiel über eine Wallbox mit integriertem Stromzähler oder einen separaten Zwischenzähler.

Anschließend erfolgt die Erstattung bzw. steuerliche Berücksichtigung entweder

  • auf Basis Ihres tatsächlichen Strompreises oder
  • anhand der bundesweit geltenden Strompreispauschale je kWh.

Welche Variante günstiger ist, hängt von Ihrem individuellen Stromtarif ab.

 

Unsere Praxistipps

Damit es bei einer späteren Betriebsprüfung keine unangenehmen Überraschungen gibt, sollten Sie jetzt folgende Punkte prüfen:

Ist Ihre Wallbox geeignet?
Verfügt Ihre Wallbox bereits über einen Zähler, der den Ladestrom separat erfasst? Falls nicht, kann sich eine Nachrüstung lohnen.

Stromkosten sauber dokumentieren
Bewahren Sie Stromrechnungen und Nachweise über die geladenen kWh sorgfältig auf. Ohne Nachweis können die Kosten künftig nicht berücksichtigt werden.

Die passende Abrechnungsmethode wählen
Je nach Stromvertrag kann entweder der tatsächliche Strompreis oder die gesetzliche Strompreispauschale finanziell attraktiver sein. Ein kurzer Vergleich lohnt sich.

PV-Anlage? Kein Problem!
Auch wenn Sie Ihr E-Auto mit selbst erzeugtem Solarstrom laden, können die Kosten grundsätzlich weiterhin berücksichtigt werden. Welche Methode in Ihrem Fall die günstigste ist, sollte jedoch individuell geprüft werden.

 

Unser Fazit

Die neue Regelung bedeutet zwar etwas mehr Dokumentationsaufwand, grundsätzlich können die Stromkosten für das Laden des betrieblichen E-Autos aber weiterhin steuerlich berücksichtigt werden. Wer seine Ladeinfrastruktur und die Dokumentation jetzt richtig aufstellt, bleibt auf der sicheren Seite und verschenkt keine steuerlichen Vorteile.

Sie sind unsicher, welche Nachweise in Ihrem Fall erforderlich sind oder welche Abrechnungsmethode für Sie die sinnvollste ist? Sprechen Sie uns gerne an – wir unterstützen Sie dabei, die für Sie beste Lösung zu finden.