Neuerungen zum Jahreswechsel / E-Rechnungen

Am 22.03.2024 ist das Wachstumschancengesetz im Bundesrat verabschiedet worden. Teil dieses Gesetzes ist die Förderung der Digitalisierung von Verwaltungsprozessen, um die Effizienz in den Behörden, aber auch im gewerblichen Bereich zu digitalisieren und damit zu standardisieren. Daraus ergibt sich die Verpflichtung, dass ab dem 01.01.2025 alle in Deutschland ansässige Unternehmen in der Lage sein müssen, elektronische Rechnungen (sog. E-Rechnungen) zu empfangen. Dazu gehören ausdrücklich keine (!) PDF-Rechnungen.

Als E-Rechnung gelten Rechnungen, die in einem speziellen Format erstellt werden, das eine automatische Verarbeitung erlaubt. Hier haben sich beispielsweise die XRechnung als rein maschinenlesbares Format oder das Format ZUGFerd herausentwickelt. Letzteres ist eine Kombination aus einer maschinenlesbaren und einer PDF-Datei.

Für den Versand von elektronischen Rechnungen wird es je nach Umsatz Ihres Unternehmens eine Übergangsfrist von 2 bis 3 Jahren geben. In jedem Fall bedeutet es aber, dass Sie sich auf diese Veränderungen vorbereiten und Ihre Prozesse entsprechend anpassen müssen.

Als Ihre Steuerberaterin liegt es mir am Herzen, Sie über die anstehenden (steuer-)rechtlichen Veränderungen zu informieren, eine technische Beratung zur Umsetzung und Implementierung eines geeigneten Rechnungsformats kann durch uns jedoch nicht erfolgen. Sollten Sie daher bisher noch keine Schritte in dieser Hinsicht unternommen haben und technische Unterstützung benötigen, empfehlen wir Ihnen, sich an Ihren spezialisierten IT-Dienstleister oder Softwarehersteller zu wenden, der Ihnen bei der Implementierung und Integration eines geeigneten Rechnungsformates in Ihre Systeme behilflich sein kann.

Hinweis: Ab 01.01.2025 werden unsererseits alle Rechnungen ausschließlich elektronisch versandt. Bitte teilen Sie uns hierfür ggf. eine gesonderte E-Mail-Adresse mit.

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